Das Fürstentum Anhalt-Plötzkau

Als Fürst Joachim Ernst im Jahre 1586 starb, gehörte im ganz Anhalt, da seine beiden Brüder bereits vor ihm verstorben waren. Er hinterließ fünf Söhne, Johann Georg, Christian, August, Rudolf und Ludwig.  Zunächst regierten sie mit gemeinsamer Hand. Jedoch war das Land überschuldet und die Einführung neuer Steuern und Abgaben durch Joachim Ernst hatte keinen Erfolg gebracht. Durch den Türkenkrieg wurde nun noch zusätzlich die Reichssteuern erhöht. Daher entschloss man sich das Land in vier kleine Fürstentümer aufzuteilen. Im Jahre 1603 wurde die Schaffung von vier anhaltischen Fürstentümer beschlossen. Einer der fünf Erben, August von Anhalt, verzichtete auf eine Herrschaft. Bei der endgültigen Landesteilung 1606 wurden ihm eine Jahreszahlung von 10.000 Talern sowie eine Abfindung von 300.000 Talern zugesagt. Das Schloss Warmsorf wurde ihm als Wohnsitz angeboten. 

Bereits Ende des Jahres offenbarte August seine Heiratspläne. Die auserwählte war Elisabeth von Brandenburg, Witwe des Kurfürsten Joachim Georg. Sie war nicht nur 12 Jahre älter, sondern auch seine Halbschwester aus der ersten Ehe seines Vaters. Diese Verwandtenehe konnte die Brüder ihm nicht durchgehen lassen und stellten bei einer Finanzüberprüfung eine erhebliche Schuldenlast bei August fest. Dem fälligen Abmahnungsschreiben mit der Aufforderung zum Kriegsdienst, um für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, hielt August die Nachforderung eines Anspruchs auf eigene Herrschaft entgegen. Nach zähen Verhandlungen überließ Christian I. als Fürst von Anhalt-Bernburg gegen eine Kaufsumme von 100.000 Talern seinem Bruder August die alte Grafschaft Plötzkau. Ein ist ein seltener Fall in der deutschen Geschichte, dass ein Fürstentum gekauft und nicht geerbt wurde. August zog 1611 in den Ort und errichtete dort das souveräne reichsunmittelbare Fürstentum Anhalt-Plötzkau. Plötzkau wurde damit zur Residenz und konnte sich mit Glorie fürstlicher Hofhaltung umgeben. Ganze Scharen von Bediensteten füllten den Ort. 1623 erhielt Plötzkau eine Schar Lehensreiter und 20 Kriegsknechte. Damit besaß das Fürstentum eine eigene Armee.

 

Augustus von Anhalt-Plötzkau regierte in seinem Ländchen als absoluter Herrscher. Er regelte die Verwaltung, prägte Münzen, belehnte die Untertanen, hielt Gericht über Leben und Tod. Das Fürstentum umfasste 40 Quadratkilometer Land mit ca. 2.000 Bewohnern in den Ortschaften Plötzkau, Großwirschleben, Bründel, Bullenstedt, Osmarsleben, Rathmannsdorf, Aderstedt und Gröna.
August vermählte sich auf Schloss Plötzkau im Jahre 1617 mit Sibylla von Solms-Laubach, welche ihm acht Kinder schenkte. Als August am 22.08.1653 starb, traten seine drei Söhne die Nachfolge in Plötzkau an. August wurde in der Plötzkauer Kirche St. Georg beigesetzt. Dort ruht er noch heute an der Seite seines 1654 verstorbenen Sohnes Ernst Gottlieb und seiner 1659 verstorbenen Gattin Sibylla.